Eltern-Kind-Einrichtung (ELKIE) - Gemeinsames Wohnen für Eltern mit psychischer Erkrankung und ihren Kindern
Gemäß unserer Philosophie unterstützen wir Menschen mit psychischen Störungen in ihrem natürlichen Recht auf Familie und Elternschaft. Im geschützten Rahmen ermöglichen wir das Zusammenleben der Familie und achten insbesondere auf das Wohl der Kinder.
Für wen ist ELKIE geeignet?
- für schwangere Frauen mit psychischer Problematik
- für Mütter oder Väter, die unter einer psychischen
Erkrankung leiden, die den Wunsch haben, mit ihrem Kind/ihren Kindern zusammenzuleben und die Bereitschaft mitbringen, sich auf die pädagogische und sozialpsychiatrische Betreuung einzulassen.
Welche Ziele verfolgen wir?
Grundlegendes Ziel der Eltern-Kind-Einrichtung ist es, auch Eltern mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen ein Zusammenleben mit ihren Kindern zu ermöglichen.
Wir wollen familiäre Systeme erhalten und so unterstützen, dass keine Notwendigkeit besteht, die Kinder aus ihren natürlichen Familien herauszunehmen.
Wir beschreiten neue Wege und verbinden Jugendhilfe mit Sozialpsychiatrie in unserer Eltern-Kind-Einrichtung.
Was bieten wir konkret an?
- Stärkung der Elternkompetenz in Einzel- und Gruppengesprächen
- Sicherstellung einer altersgerechten Entwicklung der Kinder
- Unterstützung einer tragfähigen Eltern-Kind-Bindung
- Entlastung der Eltern
- Entwicklung von Handlungsstrategien bei drohender Überforderung
- Krisenintervention
- Multiprofessionelles Team mit pädagogischer und sozialpsychiatrischer Kompetenz, rund um die Uhr erreichbar
- Vollstationäres Wohnen in eigenen abgeschlossenen Wohnungen
- Auf Wunsch eigene Möblierung möglich
- Individuelle Regelungen zur Selbstverpflegung
Wie wird das Angebot finanziert?
ELKIE arbeitet auf Grundlage folgender rechtlicher Regelungen:
- SGB VIII §34 - Sonstige betreute Wohnform
- SGB XII §53ff - Eingliederungshilfe für Behinderte
- Die Angebote der Eltern-Kind-Einrichtung werden durch die örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe und der Sozialhilfe finanziert.
- SGB VIII §19 - Gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kinder
Wir sind die erste spezialisierte Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern.









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