Behandelte Rechtsgebiete
Bereich Arbeit
- wir bekommen Fördergelder/Finanzierung von SGB II; SGB III; SGB IX
- über Kommunal Kombi bekommen wir kommunale Fördergelder und Mittel aus dem ESF Fond
- über das Integrationsamt bekommen wir besonderen Aufwand und Minderausgleich / Betreuung
Betreuungsangebote in den Bereichen „Tagesgesstrukturierung" und „Wohnverbund"
- Eingliederungshilfe für Behinderte: SGB XII §§ 53 ff (Leistungen des Sozialamtes)
- Hilfen zur Erziehung: SGB VIII §§ 27 ff, insbesondere §§ 34, 35a, i.V.m. § 41 (Leistungen des Jugendamtes)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Hilfen zur Erziehung: SGB VIII §§ 27 ff, insbesondere §§ 29, 30, 31, 35, auch i.V.m. § 41 (Leistungen des Jugendamtes)
Berufliche Rehabilitation
- RPK als Teilhabe am Arbeitsleben: SGB IX §§ 33, 35 (Leistungen der Krankenversicherung) i.V.m. SGB V § 40 (Leistungen der Arbeitsagentur) und SGB III § 103 oder (Leistungen der Rentenversicherung) i.V.m. SGB VI § 15
- Besondere Leistungen: SGB III § 98 (Leistungen der Arbeitsagentur)
Ergotherapie
Heilmittel: SGB V § 32 (Leistungen der Krankenversicherung)
Inanspruchnahme der Leistungen mit einem Persönlichen Budget
Alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen können Sie natürlich auch als Nutzer eines „Persönlichen Budgets" (nach SGB IX § 17 Abs. 2) bei uns beauftragen. Wir beraten Sie dazu gerne, unterstützen - wenn Sie es wünschen - bei der Antragstellung und unterbreiten Ihnen ein faires Angebot. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen dazu bekommen Sie bei unserer Beratungsstelle / Leistungskoordination









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