AGB´s
1. Anmeldung:
Die Anmeldungen sind schriftlich (per Fax, per Post oder
per E-Mail) vorzunehmen und nach Eingang rechtsverbindlich.
Die Berücksichtigung der Interessenten erfolgt
entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldung.
2. Zahlungsbedingungen:
Die Gebühren basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl.
Die Gebühr ist vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung
mit den Angaben Veranstaltungsnummer,
Thema der Veranstaltung und Namen der gemeldeten
Teilnehmer zu überweisen. Bei Nichtvorlage des
Nachweises über die Zahlung des Teilnehmerbetrages
kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen
werden. Prüfungsgebühren werden gesondert
von der prüfenden Stelle erhoben. Mitglieder der
Initiativgruppe Soziale Arbeit e.V. erhalten
für ausgewiesene Veranstaltungen einen Gebührennachlass.
3. Rücktrittsrecht:
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt bis zu zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn,
entfällt die Teilnahmegebühr. Bei Abmeldungen
bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn reduziert
sich die Teilnahmegebühr auf 60 %. Bei
Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder Abmeldung
am Tag der Weiterbildungsveranstaltung ist die volle
Teilnahmegebühr zu entrichten.
4. Absagen und Änderung von Veranstaltungen:
Sollte die Mindesteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss
nicht erreicht sein, behält sich die Akademie
das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens 5 Tage
vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ferner können
Veranstaltungen aus sonstigen wichtigen und von der
Akademie nicht zu vertretenden Gründen
(z.B. Krankheit des Dozenten oder höherer Gewalt)
ohne Einhaltung einer Frist abgesagt werden. Im Falle
einer Absage durch die Akademie werden
bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind insoweit
ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält sich
die Akademie Dozentenwechsel oder
Änderungen des Lehrgangsablaufes vor, soweit diese
den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den
Teilnehmer nicht beeinträchtigen. Etwaige Änderungen
berechtigen nicht zur Kündigung der Teilnahme oder
Minderung der Teilnahmegebühr durch den Teilnehmer.
5. Haftung:
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Von dem Haftungsausschluss
ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Schlussbestimmungen:
Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des §
14 BGB ist, wird Schwerin als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten vereinbart.